top of page

STRAFGESETZBUCH

[STGB]

Gerichtsprozess Verordnung [STGV]

Strafgesetzbuch - Besonderer Teil - Gerichtsprozess Verordnung
 

§1 Raub

(1) Wer eine fremde Sache einem anderen durch Drohung entzieht, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 30 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $20.000 zu bestrafen.

 

(2) Wer den Staat (Polizei/Medics) in besonders schweren Fall versucht zu berauben, ist mit einer maximal Freiheitsstrafe von 60 Monaten und einer Geldstrafe bis zu $2.500.000 zu bestrafen.


§2 Erpressung

(1) Wer einen anderen mit Gewalt oder Drohung zu einem Verhalten nötigt, um sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $200.000 zu bestrafen.


§3 Betrug

(1) Wer einen anderen durch Täuschung über Tatsachen, um sich oder einen Dritten zu bereichern, am Vermögen schädigt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $100.000 zu bestrafen.


§4 Dokumentenfälschung

(1) Wer ein falsches Dokument herstellt, oder ein echtes Dokument verfälscht, mit der Absicht, dass es im Rechtsverkehr gebraucht werde, ist maximal mit einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $50.000 zu bestrafen.

 

(2) Wer nachweislich mit Falschgeld bzw. Schwarzgeld aufgegriffen wird, so ist dieser mit einer Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $200.000 zu bestrafen (insgesamt nicht PRO Schwarzgeld)


§5 Glücksspiel

(1) Ein Glücksspiel ist ein Spiel, bei dem die Entscheidung über das Spielergebnis ausschließlich oder vorwiegend vom Zufall abhängt.

 

(2) Das Recht zur Durchführung von Glücksspielen ist dem Staat vorbehalten.

 

(3) Wer ohne dazu berechtigt zu sein ein Glücksspiel ausrichtet oder an diesem teilnimmt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 10 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $120.000 zu bestrafen.


§6 Körperverletzung

(1) Wer eine andere Person am Körper misshandelt oder an ihrer Gesundheit schädigt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 35 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $250.000 zu bestrafen.

 

(2) Wer eine andere Person am Körper misshandelt oder an ihrer Gesundheit schädigt und dadurch ihre Bewusstlosigkeit hervorruft, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 40 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $260.000 zu bestrafen

 

§7 Mord

(1) Wer einen anderen tötet, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 100 Monate zu bestrafen. Hierbei kann keine Geldstrafe erteilt werden.

 

§8 Freiheitsentzug

(1) Wer einen anderen gefangen hält oder ihm auf andere Weise die persönliche Freiheit nimmt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 32 Monaten und mit einer Geldstrafe von maximal $200.000 zu bestrafen.


§9 Menschenhandel

(1) Wer unter Vorsatz mit Menschen handelt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 50 Monate und mit einer Geldstrafe von maximal $230.000 zu bestrafen.

 

§10 Amtsanmaßung

(1) Wer sich die Ausübung eines öffentlichen Amtes anmaßt, dazu befugt zu sein, oder in einer anderen Form sich als diese Ausgibt (z.B. Kennzeichen), ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 20 Monaten und einer Geldstrafe von maximal $200.000 zu bestrafen.

 

§11 Beweismittelfälschung

(1) Wer unter Vorsatz ein falsches Beweismittel herstellt, dass zum Beweis eines Rechtes oder einer Tatsache gebraucht wird, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 40 Monaten und mit einer Geldstrafe von maximal $230.000 zu bestrafen.

 

§12 Amtsmissbrauch

(1) Wer ein Ihm übertragenes, öffentliches Amt für Zwecke missbraucht, um sich selbst oder einen Dritten zu bereichern, einen Vorteil zu verschaffen, oder eine strafbare Handlung zu begründen, ist mit einer Maximalstrafe von maximal 40 Monaten zu bestrafen.


§13 Falsche Beweisaussage / Meineid

(1) Wer vor Gericht bei seiner förmlichen Vernehmung zur Sache falsch aussagt, oder ohne Grund einer Verhandlung fernbleibt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 15 Monaten zu bestrafen.

 

(2) Wer vor Gericht eine Falschaussage unter Eid ablegt, ist mit einer Freiheitsstrafe von maximal 60 Monaten zu bestrafen.

 

§14 Tierquälerei

(1) Wer ein Tier misshandelt oder ihm unnötige Qualen zufügt, ist maximal mit einer Geldstrafe von $300.000 zu bestrafen.

 

§15 Entweichung von Gefangenen

(1) Wer sich oder andere aus der Justizvollzugsanstalt oder der polizeilichen Verwahrung unerlaubt entfernt, ist maximal mit seiner doppelten regulären Freiheits- und Geldstrafe zu bestrafen.

 

(2) Wer gefesselt vor der Exekutiven flüchtet, ist maximal mit 15 Monaten zu bestrafen, der Versuch ist bereits strafbar.

 

§16 Behinderung der Jusitz

(1) Sollte eine Person die Justiz bei ihrerer Arbeit behindern, z.B. zu Terminen nicht erscheinen oder die Aktennummer nicht herausgeben, so kann diese Person zu einer Geldstrafe von maximal $1.000.000 und/oder einer Haftstrafe von maximal 20 Monaten bestraft werden.

NoNameRP

RP

Roleplay und Support

Unser Server :

ZAP-Hosting GmbH & Co. KG
Krokusweg 9a
48165 Münster
Deutschland

Website Designed : ZizubU

bottom of page